Moped – Klasse AM
Start Ausbildung: 2 Monate vor dem 15.Geburtstag möglich
Benötigte Dokumente:
- 1 EU Passfoto (kein Schulfoto)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde (nur in Liezen benötigt)
- ab dem 20. Lebensjahr ärtzliches Attest
Ausbildung:
- 6h Theoriekurs
- 6 Fahrstunden am Übungsplatz
- 2 Fahrstunden im Straßenverkehr
- Theoretische Prüfung
Motorrad – Klasse A
• A1 ab 15,5 Jahren
Mit dieser Führerscheinklasse darfst du alle Motorräder bis zu 125ccm lenken.
• A2 ab 17,5 Jahren
Mit dieser Führerscheinklasse darfst du alle Motorräder bis zu 35 Kw (48PS) lenken.
• A ab 23,5 Jahren
Mit dieser Führerscheinklasse darfst du alle Motorräder ohne Beschränkung lenken.
Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz und fertig absolvierter MPA kannst du mit einer zusätzlichen praktischen Prüfung oder 7 Fahrstunden
auf die nächst höhere Klasse umsteigen!
• Code 111 (125ccm):
Nach 5 Jahren Besitz der Klasse B und 6 Fahrstuden, keine Prüfung nötig.
Eine Code 111 Ausbildung kann auf eine spätere A2 oder A Ausbildung NICHT angerechnet werden!
Anhänger – Klasse BE – Ausbildung PKW + Anhänger
Lkw – Klasse C+E
Klasse C & C+E
Du darfst alle LKWs und Anhänger ohne Einschränkung lenken.
Wenn Du diese Ausbildung schon mit 18 Jahren machst, bleibt die Lenkberechtigung
bis zum 21. Lebensjahr auf C1 eingeschränkt, wenn nicht eine
Berufskraftfahrerausbildung (C95) absolviert wurde.
C95 Berufskraftfahrerausbildung:
Muss zusätzlich gemacht werden wenn der LKW beruflich genutzt werden soll.
Ärztliche Untersuchung:
Alle 10 Jahre bei den Klassen C1, C1+E (ab 60 alle 5 Jahre)
Alle 5 Jahre bei den Klassen C, C+E (ab 60 alle 2 Jahre)
Traktor – Klasse F
Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren möglich.
Der Führerschein der Klasse F umfasst alle selbst-
fahrenden Arbeitsmaschinen und Traktoren mit einer
Bauartgeschwindigkeit von max. 50 km/h.
Busführerschein – Klasse D
Busfahrer tragen große Verantwortung – egal ob sie einen Linienbus oder Reisebus lenken – deshalb ist die Ausbildung zum Busführerschein sehr umfangreich
Umfang der Lenkberechtigung
Lenker die im Besitz der Klasse D sind dürfen
- Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
- Sonderkraftfahrzeuge lenken.
Einschränkung des Busführerscheines Klasse D im gewerblichen Personenverkehr
Im gewerblichen Personenverkehr, z.B. beim Lenken eines Reisebusses, darf ein 21-jähriger Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse D nur eingesetzt werden, wenn er
- Lehrberuf „Berufskraftfahrer“, oder
- 1 Jahr Erfahrung im Ortslinienverkehr, oder
- 1 Jahr Erfahrung bei Lenken von LKWs bis 7.500 kg nach Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse D hat.
Persönliche Voraussetzungen
Der Erhalt des Führerscheines Klasse D stellt folgende Anforderungen:
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 20 ½ Jahre
- Mindestalter für die Erteilung 21 Jahre
- Lenkberechtigung Klasse B vorhanden
- Gesundheitliche Eignung – Untersuchung beim sachverständigen Arzt
- Unterweisung in Erster Hilfe (16 Std.)
- Verkehrspsychologisches Screening (Infar Institut Liezen)
Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden.